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   VGH Bayern, 26.10.2017 - 13a ZB 17.30985   

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https://dejure.org/2017,44029
VGH Bayern, 26.10.2017 - 13a ZB 17.30985 (https://dejure.org/2017,44029)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.10.2017 - 13a ZB 17.30985 (https://dejure.org/2017,44029)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - 13a ZB 17.30985 (https://dejure.org/2017,44029)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3; VwGO § 138 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1
    Rüge der Verletzung der Amtsermittlung und des rechtlichen Gehörs im Berufungszulassungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Rüge der Verletzung der Amtsermittlung und des rechtlichen Gehörs im Berufungszulassungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht Afghanistan; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; Beweisanregung; Posttraumatische Belastungsstörung; Beweisantrag; Beweiswürdigung; fachärztliches Attest

  • rechtsportal.de

    Nachweis einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) in einem Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2017 - 13a ZB 17.30985
    Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht (Art. 103 Abs. 1 GG) sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2017 - 13a ZB 17.30985
    Angesichts der Unschärfen des Krankheitsbildes einer behandlungsbedürftigen PTBS sowie seiner vielfältigen Symptome sind zur Substantiierung eines entsprechenden Sachverständigenbeweisantrags gewisse Mindestanforderungen an die vorzulegenden fachärztlichen Atteste zu stellen (BVerwG, U.v. 11.9.2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251 = NVwZ 2008, 330).
  • BVerwG, 10.03.2011 - 9 A 8.10

    Berichtigung der Niederschrift über die mündliche Verhandlung;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2017 - 13a ZB 17.30985
    Sie gehören zu den wesentlichen Vorgängen der Verhandlung und sind als solche im Protokoll aufzunehmen (BVerwG, B.v. 10.3.2011 - 9 A 8.10 - NVwZ-RR 2011, 383).
  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2017 - 13a ZB 17.30985
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde, auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen als fernliegend anzusehen war und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wendung gab (BVerwG, B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386; BVerwG, B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 = NVwZ 2011, 372).
  • BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2017 - 13a ZB 17.30985
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde, auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen als fernliegend anzusehen war und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wendung gab (BVerwG, B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386; BVerwG, B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 = NVwZ 2011, 372).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2017 - 13a ZB 17.30985
    Mit der Kritik daran kann die Annahme eines Verstoßes gegen das rechtliche Gehör jedoch grundsätzlich nicht begründet werden (BVerfG, B.v. 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267/273; BVerwG, B.v. 30.7.2014 - 5 B 25.14 - juris; B.v. 15.5.2014 - 9 B 14.14 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 04.03.2014 - 3 B 60.13

    Zulassung der Revision zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Veweigerung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2017 - 13a ZB 17.30985
    Demgemäß kommt eine Verletzung des Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG nur in Betracht, soweit das Gericht die Beweisanregung nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat oder ihr nicht gefolgt ist, obwohl sich dies hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 4.3.2014 - 3 B 60.13 - juris).
  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2017 - 13a ZB 17.30985
    Das Gericht muss keinen Hinweis geben, wenn die Verfolgungsgeschichte nicht schlüssig ist; es darf seine Entscheidung nur dann auf einen nicht erörterten tatsächlichen Gesichtspunkt stützen, wenn die dem Kläger angelasteten Widersprüche und Steigerungen im Vortrag offenkundig sind oder der Kläger aus dem Prozessverlauf hätte ersehen können, dass hinsichtlich der Stimmigkeit seines Vorbringens Zweifel bestehen (BVerwG, B.v. 28.12.1999 - 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51).
  • BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2017 - 13a ZB 17.30985
    Aus den asylspezifischen Anforderungen an die gerichtliche Ermittlungstiefe nach § 86 Abs. 1 VwGO folgen keine weitergehenden Anforderungen an die gerichtliche Hinweispflicht (BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52).
  • BVerwG, 30.07.2014 - 5 B 25.14

    Divergenzrüge bei Abweichen von der Rechtsprechung des Gerichtshofes der

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2017 - 13a ZB 17.30985
    Mit der Kritik daran kann die Annahme eines Verstoßes gegen das rechtliche Gehör jedoch grundsätzlich nicht begründet werden (BVerfG, B.v. 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267/273; BVerwG, B.v. 30.7.2014 - 5 B 25.14 - juris; B.v. 15.5.2014 - 9 B 14.14 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 14.14

    Gewährleistung einer sachverständigen Würdigung der i.R.d. Flurbereinigung zu

  • BVerwG, 20.08.2010 - 8 B 27.10

    Rückübertragungsanspruch bei Nichtbeachtung von DDR-Recht; Divergenzrüge

  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 13a B 18.32817

    Keine Feststellung nationaler Abschiebungsverbote zugunsten eines afghanischen

    § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG i.V.m. § 60a Abs. 2c Satz 2 AufenthG erfordert jedoch ausdrücklich, dass der Ausländer eine Erkrankung, die die Abschiebung beeinträchtigen kann, durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft machen muss (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 19 CE 17.1541 - juris Rn. 19; B.v. 26.10.2017 - 13a ZB 17.30985 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 13.12.2018 - 13a ZB 18.33056

    Anforderungen an den Nachweis einer posttraumatischen Belastungsstörung

    Diese Anforderungen an die Substantiierung ergeben sich aus der Pflicht des Beteiligten, an der Erforschung des Sachverhalts mitzuwirken (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 VwGO), die in besonderem Maße für Umstände gilt, die in die eigene Sphäre des Beteiligten fallen (vgl. zum Ganzen auch BayVGH, B.v. 13.3.2018 - 20 ZB 17.30364 - juris Rn. 14; B.v. 9.1.2018 - 10 ZB 16.30102 - juris Rn. 8; B.v. 4.12.2017 - 11 ZB 17.31507 - juris Rn. 3; B.v. 26.10.2017 - 13a ZB 17.30985 - juris Rn. 6; B.v. 26.8.2014 - 13a ZB 14.30219 - juris Rn. 4 f.).
  • VGH Bayern, 06.02.2020 - 13a B 19.33510

    Anforderung an das Abschiebungsverbot

    § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG i.V.m. § 60a Abs. 2c Satz 2 AufenthG erfordert jedoch ausdrücklich, dass der Ausländer eine Erkrankung, die die Abschiebung beeinträchtigen kann, durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft machen muss (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 19 CE 17.1541 - juris Rn. 19; B.v. 26.10.2017 - 13a ZB 17.30985 - juris Rn. 6).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2019 - 6 A 11330/18

    Krankheitsbezogenes Abschiebungsverbot; Darlegungs- und Nachweispflicht des

    Demgemäß kommt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG nur in Betracht, soweit das Gericht die Beweisanregung nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat oder ihr nicht gefolgt ist, obwohl sich dies hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 13a ZB 17.30985 -, juris, Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 08.05.2018 - W 1 S 18.30820

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Ablehnung des Folgeantrags als unzulässig und ohne

    Aus der vorgelegten Bescheinigung kann in der Gesamtschau ein Abschiebungsverbot wegen einer psychischen Erkrankung nicht hergeleitet werden (vgl. zu einem vergleichbaren Fall: BayVGH, B.v. 26.10.2017 - 13a ZB 17.30985 - juris).
  • OVG Sachsen, 26.01.2021 - 3 A 493/18

    Liebesheirat zwischen Sikh und Christen; Teil des Herkunftslandes als interne

    Soweit diese dann in der mündlichen Verhandlung nicht umgesetzt wird, ist sie als bloße Anregung zu verstehen, in der gewünschten Weise im Rahmen der gerichtlichen Pflicht zur Sachaufklärung nach § 86 Abs. 1 VwGO zu ermitteln (BayVGH, Beschl. v. 26. Oktober 2017 - 13a ZB 17.30985 -, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2021 - 2 S 1182/21

    Krankenkassenerstattung einer Lymphdrainage; notwendige Bestandteile eines

    Bei der Benennung von sachverständigen Zeugen sowie eines Sachverständigengutachtens als Beweismittel in der Klagebegründung vom 01.02.2021 und in der ergänzenden Klagebegründung vom 11.02.2021 handelt es sich nicht um förmliche Beweisanträge, sondern um bloße Beweisanregungen (BVerwG, Beschluss vom 20.08.2010 - 8 B 27/10 - juris Rn. 15 mwN; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.10.2017 - 13a ZB 17.30985 - juris Rn. 5).
  • VG Bayreuth, 30.09.2019 - B 8 K 19.30906

    Abschiebung nach Afghanistan

    Mangels hinreichend substantiierter Begründung (s.o.) ist dem Beweisantrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung bezüglich einer psychischen Erkrankung nicht nachzugehen (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2018 - 10 ZB 17.3072 und BayVGH, B.v. 26.10.2017 - 13a ZB 17.30985); hierin ist unter Berücksichtigung der vorgelegten ärztlichen Atteste vielmehr ein (unzulässiger) Ausforschungsbeweis zu sehen.
  • VG Würzburg, 19.07.2018 - W 1 K 18.30631

    Kein subsidiärer Schutz in Afghanistan

    Aus der vorgelegten Bescheinigung kann damit in der Gesamtschau ein Abschiebungsverbot wegen einer psychischen Erkrankung nicht hergeleitet werden (vgl. zu einem vergleichbaren Fall: BayVGH, B.v. 26.10.2017 - 13a ZB 17.30985 - juris).
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